Zuletzt aktualisiert: April 2026 | Autor: Stadtritter GmbH – Betreiber von alarmanlage.de und einer VdS-zertifizierten 24/7 Notruf- und Serviceleitstelle
Bewegungsmelder mit integrierter Kamera verbinden zwei Funktionen in einem Gerät: Alarmtrigger und Bildbeweis. Wir zeigen, was technisch möglich ist, was DSGVO-rechtlich erlaubt bleibt und wann der Einsatz wirklich Sinn macht.
Das Wichtigste in 30 Sekunden:
– Doppelfunktion: Bewegungsdetektion + Videoaufzeichnung im Alarmfall
– DSGVO-Pflicht im Außenbereich und bei Gewerbe
– Technische Basis: PIR- oder Dual-Sensoren kombiniert mit 1080p-Kameras
– Einsatzbereich: Außenbereiche, unbewohnte Zeiten, Gewerbehallen
– Integration mit der Stadtritter One ab 50 €/Monat
Wie funktioniert ein Bewegungsmelder mit Kamera?
PIR-Sensor (Passiv-Infrarot) registriert Temperatur- und Bewegungsveränderungen. Wird Bewegung erkannt, triggert das Gerät zwei Aktionen:
- Alarmsignal an die Zentrale
- Videoclip (meist 10–30 Sekunden) wird gespeichert und an die App oder Leitstelle gesendet
Moderne Geräte kombinieren PIR mit Mikrowellensensorik (Dual-Sensor) – das reduziert Fehlalarme durch Tiere, Laub oder Wärmequellen.
Einsatzszenarien
Privat außen: Hofeinfahrt, Terrasse, Gartenhaus. Typisch bei Abwesenheit aktiv.
Privat innen: Flur, Treppenaufgang, Keller. Nur bei Scharfschaltung aktiv.
Gewerbe: Lagerhalle, Außenbereich, Eingangszone. DSGVO-konforme Konfiguration zwingend.
Ferienwohnungen: Kurzzeitüberwachung während Abwesenheit des Vermieters.
DSGVO: Was ist erlaubt?
Im Privathaushalt gelten lockere Regeln, sofern ausschließlich das eigene Grundstück erfasst wird. Sobald öffentlicher Raum oder Nachbargrundstück mit im Bild ist, greifen strenge DSGVO-Anforderungen:
- Hinweisschilder
- Verfahrensdokumentation (Gewerbe)
- Speicherdauer begrenzt (typisch 48 Stunden)
- Blurring / Maskierung fremder Bereiche
Im Gewerbe kommen Betriebsrat und erweiterte Dokumentationspflichten hinzu. Details im Fachartikel Videoüberwachung für Unternehmen.
Technische Spezifikationen 2026
- Auflösung: 1080p ist Standard, 4K bei Hochsicherheitsobjekten
- Nachtsicht: Infrarot bis 10–30 m
- Reichweite PIR: typisch 12–20 m
- Energie: Batterie (1–3 Jahre) oder Netz
- Protokolle: ONVIF-konform für Interoperabilität
- Speicherung: lokal (microSD) oder verschlüsselte Cloud
Fehlalarm-Risiken
Typische Quellen:
– Haustiere (Katzen, größere Hunde)
– Laub, Insekten, Spinnweben vor der Linse
– Direkte Sonneneinstrahlung, Scheinwerferlicht
– Wärme-abstrahlende Objekte (Heizstrahler, Wäschetrockner)
Gegenmaßnahmen:
– Dual-Sensoren verwenden
– Pet-Immunity-Einstellung für Haustiere
– Montagehöhe und -winkel sinnvoll wählen
– Regelmäßige Reinigung der Optik
Integration in die Alarmanlage
Die Stadtritter One integriert Bewegungsmelder mit Kamera als Teil des Gesamtsystems. Vorteile:
- Eine App für Alarm, Video, Scharfschaltung
- Aufschaltung auf die VdS-Leitstelle mit Live-Bildzugriff im Alarmfall
- DSGVO-konformes Speicherkonzept ab Werk
- Kombination mit anderen Meldern (Öffnung, Glasbruch)
Häufig gestellte Fragen
Darf ich eine Kamera im Außenbereich einsetzen?
Ja, solange nur das eigene Grundstück erfasst wird. Öffentlicher Raum: nur mit Maskierung.
Was kostet ein Gerät?
Standalone 80–250 €, integriert in die Stadtritter One im Mietmodell enthalten.
Wie lange darf gespeichert werden?
Privat bis max. 72 Stunden üblich, Gewerbe in der Regel 48 Stunden.
Ist Cloud-Speicherung DSGVO-konform?
Nur bei EU-Serverstandort und Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).
Was bei Nachbarn im Bildbereich?
Maskierung / Blurring zwingend. Alternativ Kamera anders positionieren.
Senkt die Kamera Versicherungsprämien?
Bei Gewerbe oft ja. Im Privatbereich selten direkt, indirekt über Einbruchsprävention.
→ Bewegungsmelder kalkulieren | → DSGVO-konforme Videoüberwachung | → Smart Home Sicherheit














