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Polizeiliche Kriminalstatistik 2025: Wohnungseinbruch

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Stand: Juli 2026 | Datenquelle: Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 des Bundeskriminalamts, Factsheet Wohnungseinbruchdiebstahl, Version 1.0 vom April 2026.

Das BKA weist für 2025 bundesweit 82.920 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstahl aus. Enthalten sind vollendete Taten und strafbare Versuche. 11.672 Fälle wurden aufgeklärt; daraus ergibt sich eine Aufklärungsquote von 14,1 Prozent.

Die belegten Bundeszahlen

Berichtsjahr Erfasste Fälle Aufgeklärte Fälle Aufklärungsquote
2021 54.236 10.576 19,5 %
2022 65.908 10.621 16,1 %
2023 77.819 11.582 14,9 %
2024 78.436 11.984 15,3 %
2025 82.920 11.672 14,1 %

Gegenüber 2024 stieg die Zahl der polizeilich erfassten Fälle rechnerisch um rund 5,7 Prozent. Der Vergleich beschreibt die registrierten Fälle im Hellfeld. Er ist keine vollständige Messung aller tatsächlichen Taten und keine Prognose für ein einzelnes Haus oder eine bestimmte Straße.

Was in der PKS als Fall zählt

Der Begriff Wohnungseinbruchdiebstahl umfasst im BKA-Factsheet die einschlägigen Delikte nach §§ 244 und 244a StGB. In der Fallzahl sind vollendete Fälle und strafbare Versuche enthalten. Die Aufklärungsquote setzt die aufgeklärten Fälle ins Verhältnis zu allen bekannt gewordenen Fällen des Berichtsjahres.

Jahresvergleiche benötigen Kontext. Änderungen im Anzeigeverhalten, bei Erfassungsregeln oder bei polizeilichen Kontrollen können die Statistik beeinflussen. Regionale Werte dürfen außerdem nicht ohne Bevölkerungsbezug, Zeitraum und identische Deliktschlüssel verglichen werden.

So lassen sich Regionaldaten sinnvoll lesen

  • Fallzahl: zeigt die registrierten Fälle, wird aber stark von der Größe einer Region beeinflusst.
  • Häufigkeitszahl: bezieht Fälle auf 100.000 Einwohner und erleichtert Vergleiche, bildet das konkrete Objektrisiko jedoch nicht vollständig ab.
  • Aufklärungsquote: beschreibt den Anteil aufgeklärter Fälle, nicht die Wahrscheinlichkeit, dass ein einzelner Einbruch aufgeklärt wird.
  • Trend: sollte über mehrere Jahre betrachtet werden; ein einzelnes Jahr kann durch Sondereffekte geprägt sein.

Vom Statistikwert zum Schutzkonzept

Für ein konkretes Objekt sind erreichbare Fenster und Türen, Sichtschutz, Abwesenheitszeiten, vorhandene Mechanik und eine verlässliche Reaktion auf Alarme wichtiger als ein pauschales Städteranking. Die Polizei empfiehlt mechanischen Grundschutz als Basis. Elektronische Einbruchmeldetechnik kann diesen Schutz ergänzen, erkennt aber nicht jede Tat und verhindert keinen Einbruch automatisch.

Eine produktneutrale Orientierung bieten die polizeilichen Beratungsstellen. Bei einer Leitstellenaufschaltung sollte klar dokumentiert sein, welche Meldungen übertragen werden, wie sie verifiziert werden und welche Kontakte oder Dienste im Maßnahmenplan stehen.

Förderung und Versicherung getrennt prüfen

Das frühere KfW-Zuschussprogramm 455-E ist nicht als aktueller Zuschuss verfügbar. Stand Juli 2026 verweist die KfW für Einbruchschutz auf den Kredit 159 „Altersgerecht Umbauen“. Förderfähigkeit, technische Mindestanforderungen, Fachunternehmensnachweis und Antragstellung sind vor Beauftragung auf der aktuellen KfW-Produktseite zu prüfen.

Versicherungsanforderungen ergeben sich aus dem einzelnen Vertrag. Eine EN-50131-Einstufung, eine Leitstellenaufschaltung oder ein Fachfirmeneinbau führt nicht automatisch zu einem Rabatt oder vollständiger Anerkennung. Verbindliche Vorgaben sollten vor dem Kauf schriftlich vom Versicherer eingeholt werden.

Primärquellen

Die statistische Einordnung ersetzt keine polizeiliche Beratung, Fachplanung, Rechts- oder Versicherungsberatung.

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