Warum Videoüberwachung?

videoueberwachung

Eine Videoüberwachung kann der Erhöhung der Sicherheit oder der Wahrung der Sicherheit dienen. Zum Zweck des Eigentumsschutzes (Ladendiebstahl oder Vandalismus) sind beispielsweise in Kaufhäusern Videoüberwachungsanlagen zulässig. Darüber hinaus ist die Videoüberwachung ausdrücklich gestattet zum Zwecke des überwiegenden berechtigten Interesses. Zum Schutz vor Terrorangriffen ist – unter anderem – das Filmen in großen Industrieanlagen oder in Kernkraftwerken mit Überwachungskameras erlaubt.

Die Erfüllung öffentlicher Aufgaben erlaubt ebenfalls Videoüberwachung. Straßenbaustellen mit frei beweglichem Zubehör z. B. haben einen hohen Verlust an Arbeitsmitteln und Vandalismus zu beklagen und können gefilmt werden.
Was ein berechtigtes Interesse ist, ist grundsätzlich eine Frage der Abwägung. Die Realität ist vielfältig, der Gesetzgeber hat keine abschließende Liste erstellt.

Darf jeder Betrieb videoüberwachen?

Nein, der Betrieb muss geltend machen, dass er

  • Ein berechtigtes Interesse hat (das schwerer wiegt als die Interessen der Betroffenen),
  • Keine andere Möglichkeit zum Schutz besteht.

Was ist ein berechtigtes Interesse?

Sie können glaubhaft machen, dass z. B. zum Schutz Ihres Eigentums eine Videoüberwachung zwingend notwendig ist. Juweliere verkaufen wertvolle Güter und werden häufig überfallen. Sie können glaubwürdig mit einer drohenden Gefahr argumentieren. Öffentliche Tankstellen sind als typische Tatorte für Eigentumsdelikte bekannt und können ebenfalls eine Videoüberwachung relativ einfach begründen.

Ein rein abstraktes und spekulatives Interesse genügt nicht. Es müssen Schäden oder schwere Vorfälle in der Vergangenheit auch aus der unmittelbaren Nachbarschaft eingetreten sein. Diese müssen dokumentiert sein (Datum, Art und Weise, gegebenenfalls finanzieller Verlust oder Strafanzeigen).

Ein Musiklehrer – ohne Bargeldbestände oder wertvolle Instrumente – bekommt nicht ohne Weiteres eine Videoüberwachung genehmigt. Allgemeine Kriminalitätsstatistiken ohne Analyse des betreffenden Gebiets/Objekts genügen nicht. Es müssen konkrete Gefahren durch Straftaten nachgewiesen werden.

Was sind andere Schutzmöglichkeiten?

In der Abwägung einer Videoüberwachung wird geprüft, ob es mildere, gleich effektive Mittel gibt, Straftaten zu verhindern. Kann zum Eigentumsschutz beispielsweise das Grundstück eingezäunt werden? Können manipulationssichere Fenster und Türen eingebaut oder Sicherheitsschlösser angebracht werden? Kann gegen Graffiti eine Wand mit Folie beklebt werden?

Warum sollte ich öffentlich ein Hinweisschild “Videoüberwachung” anbringen?

Die öffentliche Anbringung eines Schildes, dass ein Bereich videoüberwacht wird, ist – laut DSGVO – vorgeschrieben. Die DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) ist europaweit 2018 in Kraft getreten.

Artikel 13 legt fest, dass der Betroffene (hier die Person, die videoüberwacht wird), beim Betreten des überwachten Bereichs verschiedene Informationen erhalten muss.

  • Wer macht die Videoüberwachung,
  • Wer ist gegebenenfalls der Datenschutzbeauftragte,
  • Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage wird die Videoüberwachung durchgeführt,
  • Wie lange werden meine Daten gespeichert.

Ein Vorschlag für ein korrektes Schild ist eine sogenannte Layer-Information in mehreren Stufen: Erste Stufe ist das Warnschild (Piktogramm) mit eindeutigem Verweis auf den Verantwortlichen, die Rechtsgrundlage etc.

Die zweite Stufe sind ausführliche Informationen. Z. B. der Verweis auf Informationen in digitaler Version (mittels QR-Code oder Website-URL), die Empfänger der Daten (wenn Datenübermittlung stattfindet) und Hinweise auf die Rechte der Betroffenen. Zusätzlich ist eine nicht-digitale Version zwingend erforderlich (am Empfangstresen, am Infoschalter etc.).

Wo bringe ich das Schild zur Videoüberwachung am besten an?

Die Hinweisschilder müssen außerhalb des mit Überwachungskameras überwachten Areals (bei einer Baustelle z B. an den Baufeldbegrenzungen) auf die Kameras aufmerksam machen. Die Betroffenen, die gefilmt werden könnten, müssen zum frühestmöglichen Zeitpunkt darauf hingewiesen werden.

Bringen Sie das Hinweisschild deutlich sichtbar an. Jeder Betroffene (Kunde, Besucher, Mitarbeiter etc.) soll beim Betreten des überwachten Bereichs gut lesbar alle relevanten Informationen erhalten. Ein Hinweisschild für die Videoüberwachungsanlage bekommen Sie bei uns zum Download (unterhalb des Textes).

Warum ist Videoüberwachung problematisch?

Weil es in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eines Menschen eingreift. Das ist in Deutschland ein gesetzlich verankertes Grundrecht.
Videoüberwachung – wie lange dürfen Daten abgespeichert werden?
So kurz wie möglich – am besten gar nicht. Sobald zur Zweckerreichung die personenbezogenen Daten nicht mehr nötig sind, müssen sie unverzüglich gelöscht werden.

Als Beispiel für eine Löschfrist gibt der EDSA (Europäischer Datenschutzausschuss) für Eigentumsschutz oder Beweissicherung höchstens 72 Stunden vor. Schäden könnten regelmäßig innerhalb von 1 bis 2 Tagen erkannt werden. Bei Überschreiten der 72 Stunden Grenze bestehen erhöhte Anforderungen. Die DSK (Datenschutzkonferenz) fordert grundsätzliche Löschpflicht sogar nach 48 Stunden.

Professionelle Videoüberwachung – was soll sie können?

Gute Videoüberwachung in Hotels, Gastronomie, im Einzelhandel oder der Industrie zeichnet sich aus durch:

  • Kameras mit sehr guter Bildqualität (4K Auflösung) und hohem Bedienkomfort,
  • Scharfe Bilder auch bei schlechten Sichtverhältnissen durch IR- LED und Ultra Low Light,
  • Unterschiedliche Kamera-Modelle (z. B. Mini-Dome-Kamera, Dome-Kamera, Tube/Bullet-Kameras, um verschiedenen Bereiche lückenlos abzudecken,
  • Einfache Installation, schnelle Inbetriebnahme mit geringem Schulungsaufwand,
  • Intuitive, leicht bedienbare Software, auch durch Fremdpersonal,
  • Weitere Netzwerk-Videorekorder (NVR) und Kameras leicht integrierbar.

Was gilt für die private Videoüberwachung?

Im eigenen Haus gibt es kaum Einschränkungen. Nur wenn Sie Besuch bekommen, müssen Sie auf die Videoüberwachung hinweisen. Schon im Garten sieht es anders aus, Sie dürfen Ihr Grundstück überwachen, auf keinen Fall den Nachbarn oder einen öffentlichen Raum.

Ist eine Smart Klingel Videoüberwachung?

Ja, aber nach derzeitiger Rechtsprechung kann die Installation einer Videosprechanlage – im Bereich des Hauseingangs – eine zulässige Modernisierung für eine Mietwohnung sein.

  • Die Aufnahmen dürfen nicht gespeichert werden.
  • Die Kamera darf nur für kurze Zeit nach dem Klingeln eingeschaltet werden.
  • Nur die klingelnde Person wird aufgenommen. Allenfalls eine Person, die direkt daneben steht.
  • Die Übertragung darf nur in diejenige Wohnung erfolgen, zu der geklingelt wurde.

Wie erfolgt eine Videoüberwachung im Betrieb DSGVO-konform?

Sie finden in der DSGVO das Wort Videoüberwachung nicht. Die Überwachung wird nach den allgemeinen Regelungen beurteilt und muss den Grundsätzen der Datensparsamkeit, Vertraulichkeit, Transparenz und Datenweitergabe entsprechen. Bei speziellen Fragen empfiehlt es sich, den zuständigen Datenschutzbeauftragten des Bundeslandes hinzuzuziehen.

Bei einer Videoüberwachung müssen Sie als Erstes folgende Verarbeitungsprozesse dokumentieren:

  • Zu welchem Zweck?
  • In welchem Umfang?
  • Welche Art von Daten?
  • Welche Personen sind davon betroffen?

Zweck: Eine Videoüberwachung kann der Erhöhung der Sicherheit oder der Wahrung der Sicherheit dienen.
Umfang: Werden nur Bilder aufgezeichnet? Oder ist die Technologie schon mit Bilderkennung verbunden. Können Abgleiche stattfinden? Diese Parameter müssen bekannt sein.

Welche Art von Daten? Der Grundsatz der Datensparsamkeit ist in der DSGVO als oberste Priorität verankert. Eine Videoüberwachung sollte im besten Fall überhaupt keine Aufzeichnungen vornehmen, wenn es nicht nötig ist. Erst wenn irgendein Trigger (z. B. Bewegungsmelder bei Baustellen) ausgelöst wird, erfolgt eine Aufzeichnung.

Welche Personen sind davon betroffen? Wird eine Überwachung durchgeführt, muss jeder, der überwacht und aufgezeichnet werden könnte, transparent informiert sein und freiwillig zustimmen. Das ist der Grundsatz der Transparenz.

Download Schilder zum Hinweis auf eine Videoüberwachungsanlage

Als Service bieten wir Ihnen den kostenfreien Download der Schilder zur Kenntlichmachung der Videoüberwachungsanlage.

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